Die Informationsseite zur Patientenbeteiligung im Norden

Patientenbeteiligung in MV

 

Alle tragenden Entscheidungen für das Gesundheitswesen wurden in der Vergangenheit von Vertretern der Leistungserbringer, der Kostenträger und der Politik und deren Behörden getroffen, ohne die Betroffenen zu Rate zu ziehen.

Mit der „Patientenbeteiligungsverordnung“ wurde 2003 der rechtliche Rahmen geschaffen die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen durch ihre Organisationen zu ermöglichen.

Seither gibt es Patientenvertreter der maßgeblichen Organisationen in den Ausschüssen und Gremien der Bundes- und Landesebene.

Diese Aufgabe wird ehrenamtlich ausgeführt.

 

Wir werden Sie hier in lockerer Folge über die Tätigkeiten und Erfolge informieren.